Schulbetrieb in Volksschulen (1. bis 4. Schulstufe)
• Alle Volksschulen und die 1. bis 4. Schulstufe der Sonderschulen werden im Präsenzunterricht geführt.
• Voraussetzung für die Teilnahme am Schulbesuch ist die Teilnahme an den „Eintritts“-Selbsttests. Schülerinnen und Schüler mit Einverständniserklärung führen die Testung im Klassenverband durch. Zu den Ausnahmen für die ersten beiden Male der Testungen siehe unter Montag, 15. Februar 2021 – Übergangstag.
• Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes außerhalb der Unterrichtsräume ist verpflichtend.
Übergangstag: Kinder, die keine Einverständniserklärung zur Teilnahme am Test mitbringen, können am Unterricht teilnehmen, sofern sie einen eng anliegenden Mund-Nasenschutz tragen (auch in der Volksschule). Ab dem 16. Februar 2021 müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten umgehend verständigt werden, dass sie die Kinder wieder abholen kommen, sofern sie an keinem Test teilnehmen dürfen. Diese Kinder wechseln dann in den ortsungebundenen Unterricht.