Schuljahr |
20.05.2020Info der Bildungsdirektion
Geschätzte Eltern!
Die Bildungsdirektion weist nochmals auf folgende Regelungn der Maskenpflicht hin:
In Anlage B der Verordnung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/21 (C-SchVO) ist geregelt und dies wurde auch seitens der Bildungsdirektion für Kärnten bereits kommuniziert, dass alle Personen im Schulgebäude eine Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen müssen; die Unterrichtszeit ist davon jedoch ausgenommen. Diese Reglung betrifft also explizit das Schulgebäude und nicht den Schulweg, auf welchem die Maskenpflicht lediglich in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben ist. Auch im Freigelände wie etwa am Schulhof besteht KEINE Maskenpflicht! Selbstverständlich sind auf dem gesamten Schulgelände sämtliche anderen Hygienevorschriften wie etwa ein Abstand von zumindest einem Meter gegenüber anderen Personen einzuhalten. |